Das Gleichgewicht der Gewalten – Ein undemokratisches Prinzip
Hier steht der Beitrag auch als PDF zur Verfügung. Die heutige Auffassung von der Gewaltenteilung ist folgende: Unabhängigkeit der Legislative, Judikative und Exekutive voneinander. Das bedeutet im Kern ein „Gleichgewicht der Gewalten“. Diese Auffassung von der Gewaltenteilung ist aber keineswegs die ursprüngliche. Bereits bei Cicero taucht die Gewaltenteilung auf, auch wenn sie nicht explizit als solche benannt wurde. Cicero unterteilte die Gewalten in Heeresleitung (paeire), Gerichtsbarkeit (iudicare) und Entscheidungsfindung (consulere), woraus sich die Prätoren, Richter und Konsuln ableiten1. Im Krieg
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